SEVAS – Unterstützung bei Datenlieferpflichten im Schwerlastverkehr SEVAS ist die zentrale Lösung zur Digitalisierung Lkw-bezogener Verkehrsdaten. Das System dient zur Erfassung und Verwaltung statischer Lkw-relevanter Daten. Kommunen hilft es dabei, Anforderungen an die Datenbereitstellung im Bereich Straßennetz und Infrastruktur einzuhalten. So können externe Dienste wie Navigationsanbieter einfach und standardisiert auf die bereitgestellten Daten zugreifen.
SEVAS – Unterstützung bei Datenlieferpflichten im Schwerlastverkehr
SEVAS ist die zentrale Lösung zur Digitalisierung Lkw-bezogener Verkehrsdaten. Das System dient zur Erfassung und Verwaltung statischer Lkw-relevanter Daten. Kommunen hilft es dabei, Anforderungen an die Datenbereitstellung im Bereich Straßennetz und Infrastruktur einzuhalten. So können externe Dienste wie Navigationsanbieter einfach und standardisiert auf die bereitgestellten Daten zugreifen.
Erfasst werden unter anderem folgende Daten:
- Restriktionen (u. a. Zufahrtsbedingungen für Tunnel und Brücken oder Beschränkungen der Masse/Länge/Breite/Höhe)
- Tempo- und Umweltzonen
- Verkehrszeichen
- Lkw-Vorrangrouten (Positivnetz für Lkw)
Ihre Vorteile mit SEVAS
- Durch die Eingabe in SEVAS werden die Daten automatisch und transparent zur Verfügung gestellt – z. B. über Open.NRW und Mobilithek.
- SEVAS berät und unterstützt auch bei der Erfüllung von künftigen Datenlieferpflichten – einfach und praxisnah.
Rechtlicher Rahmen bei den Datenbereitstellungspflichten
Für SEVAS ist die Delegierte Verordnung (EU) 2022/670 zur Bereitstellung EU-weiter Echtzeit-Verkehrsinformationen (RTTI) relevant. Sie konkretisiert die Anforderungen der IVS-Richtlinie (Intelligente Verkehrssysteme) und legt fest, welche Datenarten und -formate bereitzustellen sind.
Die aktualisierte IVS 2010/40/EU Richtlinie (aktualisiert durch 2023/2661/EU) schafft den europäischen Rahmen für eine vernetzte, multimodale und interoperable Mobilität – mit einheitlicher Datenverfügbarkeit und Förderung innovativer Dienste.
Die EU-Mitgliedstaaten bestimmen den Umsetzungszeitplan: Ab 1. Januar 2025 sind erste Daten bereitzustellen, bis 1. Januar 2028 alle relevanten Datensätze. Im Rahmen der Datenbereitstellungspflicht müssen die in Deutschland geforderten Daten verpflichtend an die Mobilithek übermittelt werden.
Sie benötigen weitere Informationen zu Datenlieferpflichten?
Wenn Sie offene Fragen zu Ihren Lieferpflichten haben oder Unterstützung brauchen, diesen nachzukommen, kontaktieren Sie uns gerne jederzeit!
Gemeinsam klären wir Ihre Pflichten und erarbeiten konkrete Lösungen, wie Sie Ihren Datenlieferpflichten nachkommen können. Dabei unterstützen wir Sie auch bei der Implementierung sowie im laufenden Betrieb!

Dominik Paaß
Product Owner
SEVAS
dominik.paass@mobidrom.nrw
+49 (0)152 09963406